Letzte Aktualisierung: 26. April 2026
Solva — Einzelunternehmen nach französischem auto-entrepreneur Régime.
Betreiber: Théo Sanz.
Sitz: 253 rue Hippolyte Fizeau, 34000 Montpellier, Frankreich.
SIREN: 944 511 930 · SIRET: 944 511 930 00017.
Verantwortlich für den Inhalt: Théo Sanz.
E-Mail: contact@getsolva.fr
Telefon: +33 06 49 31 29 01
Die Website getsolva.fr wird gehostet von Vercel Inc., 340 S Lemon Ave #4133, Walnut, CA 91789, USA. Produktionsdaten des Solva-Dienstes (Transkripte, Patientenakten, Termine) werden separat in Frankreich bei Scalingo, einem HDS-zertifizierten (Health Data Hosting) Cloud-Anbieter, gehostet. Die vollständige Liste der technischen Auftragsverarbeiter finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Solva ist ein autonomer medizinischer Empfang, der Patientenanrufe entgegennimmt, Termine vergibt, Erinnerungen versendet und alltägliche Nachrichten im Auftrag von Zahnarzt-, Arzt- und Bildgebungspraxen beantwortet. Der Dienst richtet sich ausschließlich an Gesundheitsfachkräfte in Privatpraxis oder klinischen Strukturen.
Solva ist kein Medizinprodukt im Sinne der EU-Verordnung 2017/745. Solva diagnostiziert nicht, verschreibt nicht und ersetzt keine ärztliche Konsultation.
Der Zugriff auf die Website und das Abonnement des Solva-Dienstes setzen die vollständige Annahme dieser Bedingungen voraus. Solva behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Nutzer werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten wesentlicher Änderungen per E-Mail informiert.
Der Kunde (Praxis, Behandler, Gesundheitseinrichtung) ist für die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten und für alle unter seinem Konto durchgeführten Handlungen verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, korrekte Angaben zu machen, die Patientenvertraulichkeit bei der Nutzung des Dienstes zu wahren und Solva nicht von seinem medizinischen Zweck abzulenken.
Die Preisgestaltung von Solva erfolgt auf Angebotsbasis im Rahmen des Onboardings. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, zahlbar innerhalb von 30 Tagen per SEPA-Lastschrift oder Überweisung. Bei Zahlungsverzug fallen ohne weitere Mahnung Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes sowie eine Pauschale von 40 € für Beitreibungskosten an (Art. L. 441-10 des französischen Handelsgesetzbuchs).
Der Vertrag wird für eine anfängliche Laufzeit von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich automatisch um aufeinanderfolgende 12-Monats-Perioden. Jede Partei kann zum Ablauf der Laufzeit mit einer Frist von 60 Tagen per Einschreiben oder bestätigter E-Mail kündigen.
Bei schwerwiegenden Verstößen (wiederholte Nichtzahlung, Verletzung der Patientenvertraulichkeit, Missbrauch des Dienstes) behält sich Solva das Recht vor, den Dienst sofort und ohne Entschädigung auszusetzen oder zu beenden.
Alle Inhalte der Website (Texte, Illustrationen, Marken, Logos, Code) sowie die Solva-Plattform selbst sind ausschließliches Eigentum von Théo Sanz, der unter der Marke Solva tätig ist. Jede unbefugte Vervielfältigung, Wiedergabe, Änderung oder Nutzung wird nach dem französischen Gesetzbuch über geistiges Eigentum rechtlich verfolgt.
Patientendaten und Anrufaufzeichnungen bleiben ausschließliches Eigentum der Kundenpraxis. Solva beansprucht keine Nutzungsrechte über die Erbringung des Dienstes hinaus.
Solva verarbeitet personenbezogene Gesundheitsdaten im Auftrag der Kundenpraxis, die nach DSGVO Verantwortlicher bleibt. Solva handelt als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Zu Beginn jeder Zusammenarbeit wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA) geschlossen.
Gespräche, Transkripte und Termine bleiben strikt im Umfeld der Praxis. Kein Anruf, keine Nachricht füttert je ein öffentliches oder fremdes KI-Modell. Details siehe unsere Datenschutzerklärung.
Solva verpflichtet sich, den Dienst sorgfältig und nach branchenüblichen Best Practices zu erbringen. Die Haftung von Solva ist auf direkte Schäden begrenzt und auf den Gesamtbetrag beschränkt, den der Kunde in den 12 Monaten vor dem auslösenden Ereignis bezahlt hat. Solva haftet nicht für indirekte Schäden (Umsatzverlust, entgangene Chancen, Reputationsschäden).
Solva strebt eine Verfügbarkeit von 99,9 % während der Geschäftszeiten an (Mo-Fr 8-20 Uhr MEZ). Geplante Wartungsunterbrechungen werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt.
Keine Partei haftet für Ausfälle, die auf ein Ereignis höherer Gewalt im Sinne von Art. 1218 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuchs und der französischen Rechtsprechung zurückzuführen sind.
Im Streitfall verpflichten sich die Parteien, vor jeder gerichtlichen Klage eine gütliche Lösung zu suchen. Solva richtet sich ausschließlich an Gesundheitsfachkräfte in Privatpraxis oder klinischen Strukturen, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit. Die Bestimmungen des französischen Verbraucherschutzgesetzes zur Verbrauchermediation (Art. L. 612-1) finden daher keine Anwendung. Für jede Beschwerde wenden Sie sich bitte zunächst an contact@getsolva.fr.
Diese Bedingungen unterliegen dem französischen Recht. In Ermangelung einer gütlichen Einigung sind die zuständigen Gerichte von Montpellier ausschließlich zuständig, auch bei mehreren Beklagten oder Streitverkündungen.
Für alle Fragen zu diesen Bedingungen:
E-Mail: contact@getsolva.fr
Postanschrift: Solva, 253 rue Hippolyte Fizeau, 34000 Montpellier, Frankreich.